1. Anmeldung

Verträge können schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich mit dem Veranstalter vorgenommen werden. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter. Der Veranstalter darf für die Durchführung des Events Unterverträge mit Partnern und Drittanbietern abschließen.

Nach Anmeldung erhält die/der Auftragnehmer/in eine schriftliche Auftragsbestätigung. Nach Unterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe des halben TN-Beitrages fällig. Der Restbetrag ist im Nachhinein ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.

2. Teilnahmebedingungen

Eine gute Gesundheit ist bei allen Veranstaltungen Voraussetzung. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung unter Drogen- und Alkoholeinfluss ist strengstens untersagt, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nur auf eigenes Risiko erlaubt.

Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Trainer/innen und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Bedingungen von einem/r Teilnehmer/in nicht erfüllt oder befolgt er/sie die Weisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, sie/ihn von der Aktivität auszuschließen. Bei Ausschluss gelten die Stornobestimmungen.

3. Haftung

Die Programme werden unter Berücksichtigung der größtmöglichen Sicherheitsstandards (europäische Richtlinien der ERCA) durchgeführt. Die Teilnahme an den Aktivitäten findet auf Basis der Freiwilligkeit und auf eigene Gefahr und Risiko statt. Eine umfangreiche Haftpflichtversicherung seitens des Veranstalters besteht.

Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitätsveranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmäßigkeiten übernommen werden. Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.

Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

4. Storno oder Auftragsänderung durch den Kunden

Jede Anmeldung kann bis 30 Tage vor der Veranstaltung schriftlich kostenfrei storniert werden. Bei Rücktritt zwischen 29 bis 2 Tage vor dem Termin verrechnen wir an Stornogebühr 50 % des Teilnehmendenbeitrages, bei späterer Kündigung oder bei Nichterscheinen ohne Absage werden 100 % in Rechnung gestellt. Die Gebühr entfällt, wenn Ersatzteilnehmer/innen genannt werden.

Bei Terminverschiebung und Durchführung der bereits gebuchten Veranstaltung innerhalb von 6 Monaten entfallen die Stornokosten, jedoch wird der Gesamtbetrag sofort in Rechnung gestellt.

Sollte seitens des Veranstalters ein passender Termin erst nach der 6 Monatsfrist frei sein, fallen keine Gebühren an.

5. Zahlungsbedingungen

Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung netto ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 10 % Verzugszinsen sowie Mahnspesen.

6. Rücktritt des Veranstalters – Programmänderung

Sollte aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken) das vorgesehene Programm nicht durchführbar sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, dieses entsprechend anzupassen, oder ein Ersatzprogramm durchzuführen. Der Veranstalter ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

7. Rechtliche Hinweise

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Es gilt österreichisches Recht.

Sofern keine anderen Regelungen vereinbart wurden, gelten ausnahmslos diese Bedingungen.

Wartmannstetten, 19.04.2021